2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.2.1

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Bekanntmachung vom 19.12.2013 des Beschlusses zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.2.1 „Misch-/Gewerbegebiet Barkhausen – nördlich des Niedernfeldweges“

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 09.12.2013 beschlossen:

„die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.2.1 „Misch-/Gewerbegebiet Barkhausen – nördlich des Niedernfeldweges“ aufzustellen. Es wird das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5. Ausgeschlossen wird der Einzelhandel für einen „Bau- und Heimwerkermarkt“.

Übersicht Bebauungsplan 2.2.1 (2)


Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.2.1 „Misch-Gewerbegebiet Barkhausen – nördlich des Niedernfeldweges“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,
es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Porta Westfalica, den 19.12.2013
Der Bürgermeister


Stephan Böhme