14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 01.09.2014 beschlossen, die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sanierung und Neugestaltung des Ortskerns im Stadtteil Hausberge“ (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Hausberge, Flur 4.

Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt. Demzufolge ist eine Umweltprüfung nicht erforderlich.
Der o.g. Entwurf einschließlich Begründungen und einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung liegt in der Zeit vom
26.09. – 31.10.2014
in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstr.1, 2.OG während der Dienststunden öffentlich aus, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr.
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, den 10.09.2014
Der Bürgermeister
Bernd Hedtmann