110. Änderung FNP „Sondergebiet Hotel Unterloh“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 31.03.2014 beschlossen, die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hotel Unterloh“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:
- Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
- Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
- Landschaftsplan Porta Westfalica
- Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
- Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
Darüber hinaus liegen für diese Planung die folgenden konkreten umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht
Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind. - Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (vom 31.01.2014) zum Schutzgut Boden
- Stellungnahme des Kreises Minden-Lübbecke, Kreisplanungsstelle (vom 04.02.2014) zum Schutzgut Mensch
- Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (vom 05.02.2014) zum Schutzgut Mensch
Der Entwurf der 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hotel Unterloh“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung zur öffentlichen Auslegung liegt in der Zeit
vom 22.04. bis 23.05.2014 einschließlich
in der Stadtverwaltung, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, im Flur an der Informations-wand vor dem Fachbereich III Stadtplanung und Bauwesen (Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung), 2.OG, während der Dienststunden öffentlich aus, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr.
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, 01.04.2014
Der Bürgermeister
Stephan Böhme