Änderung des Flächennutzungsplans
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica
Bekanntmachung vom 16.12.2013 der Beschlüsse zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. zur Einleitung von Flächennutzungsplanänderungen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
109. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet zwischen den Dämmen – Barkhausen“
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 11.11.2013
- beschlossen, „die 109. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet zwischen den Dämmen - Barkhausen“ einzuleiten. Ziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum und großflächige Handelsbetriebe“ in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.“
- die Verwaltung beauftragt, „für die 109. Änderung des Flächennutzungsplanes die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss II Barkhausen zu beteiligen.“
110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hotel Unterloh“
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 09.12.2013
- beschlossen, „die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hotel Unterloh“ einzuleiten. Ziel ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Hotel“ in der Gemarkung Holtrup, Flur 5.“
- die Verwaltung beauftragt, „für die 110. Änderung des Flächennutzungsplanes die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss VI Möllbergen, Holtrup, Vennebeck, Costedt zu beteiligen.“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 „Sondergebiet zwischen den Dämmen“ in Barkhausen mit gleichzeitiger Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gewerbegebiet Barkhausen zwischen den Dämmen“
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 11.11.2013 auch
- beschlossen, „den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Sondergebiet zwischen den Dämmen“ in Barkhausen mit gleichzeitiger Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Gewerbegebiet Barkhausen zwischen den Dämmen“ aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel/Baumarkt“ in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.“
- die Verwaltung beauftragt, „für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 „Sondergebiet zwischen den Dämmen“ in Barkhausen die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss II Barkhausen zu beteiligen.“

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der o.g. Planungen sowie ihre Auswirkungen findet am 09.01.2014 um 18.00 Uhr im Jugendraum der Grundschule Barkhausen, Alte Poststraße 48, Erdgeschoss statt.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die interessierte Öffentlichkeit kann sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der genannten Planung in der Zeit vom 06.01.2014 bis 07.02.2014 im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG., während der Dienststunden informieren, und zwar
montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica zur 109. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet zwischen den Dämmen - Barkhausen“, 110. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hotel Unterloh“ und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Sondergebiet zwischen den Dämmen“ sowie die Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen des Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Porta Westfalica vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Porta Westfalica, 16.12.2013
Der Bürgermeister
Stephan Böhme