106. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dorf Möllbergen"
Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 10.02.2014 beschlossen, die 106. Änderung des Flächennutzungsplanes „Dorf Möllbergen“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Folgende allgemeingültige umweltrelevante Informationen liegen zu diesem Bauleitplan vor:
- Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, TA Oberbereich Bielefeld
- Flächennutzungsplan der Stadt Porta Westfalica
- Landschaftsplan Porta Westfalica
- Übersichtskarten mit Trinkwasserschutzgebieten sowie FFH-Gebieten
- Karte „Schutzwürdige Böden“, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Digitale Bodenkarte von NRW, Geologischer Dienst NRW, Krefeld
- Studie zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung von 1996 des Ingenieurbüros Steinbrecher & Gohlke, Porta Westfalica
Darüber hinaus liegen für diese Planänderung zusätzlich diese konkreten umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht vom Januar 2014 (Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist zu prüfen, inwieweit weitergehende Anforderungen in den Umweltbericht aufzunehmen sind.)
- Fachbeitrag Artenschutz im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Dorf Möllbergen“
- Stellungnahme der ExxonMobil Production Deutschland (vom 14.10.2013) zum Schutzgut Boden
- Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, Dez. 33 Bodenordnung/Ländliche Entwicklung (vom 23.10.2013) zum Schutzgut Boden
- Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau u. Energie (vom 30.10.2013) zum Schutzgut Boden
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung zur öffentlichen Auslegung liegt in der Zeit
vom 24.03. bis 02.05.2014 einschließlich
in der Stadtverwaltung, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, im Flur an der Informationswand vor dem Fachbereich III Stadtplanung und Bauwesen (Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung), 2.OG, während der Dienststunden öffentlich aus, und zwar
- montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr
Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Porta Westfalica, 27.02.2014
Der Bürgermeister
Stephan Böhme