1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 10.02.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Vennebeck-Ost“ aufzustellen. Ziel ist die Festsetzung eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Vennebeck, Flur 4.

Skizze B-Plan 31 (1)


Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen findet am 04.03.2014 um 18.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica statt.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der genannten Planung in der Zeit vom 03.03. bis 04.04.2014 im Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG., während der Dienststunden informieren, und zwar

montags        von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags      von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs      geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags          von 8.30 bis 13.00 Uhr

Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden.

Porta Westfalica, 13.02.2014
Der Bürgermeister

 

Stephan Böhme