Katzen

Katzen

Für Katzen gelten die allgemeinen tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke (Katzenschutzverordnung) beschlossen. Diese gilt auch für Porta Westfalica

Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter*innen, die Freigängerkatzen halten (unkontrollierter Auslauf im Freien) verpflichtet, Folgendes sicherzustellen:

  1. Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.

  2. Katzen sind in einem Haustierregister zu registrieren:

    TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach

    FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn

  3. Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen müssen kastriert sein.

 

Grundsätzlich ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig für die Überwachung der Katzenschutzverordnung sowie für die Ahndung von Verstößen. Die Stadt Porta Westfalica unterstützt hierbei den Kreis im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. Weitergabe von Hinweisen, Ansprache von Bürger*innen).

Sofern Hinweise auf uneinsichtige Katzenhalter*innen oder Hot-Spots freilebender Katzen vorliegen, wird um schriftliche Hinweise an das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke gebeten unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@minden-luebbecke.de oder telefonisch unter 0571/807-24040 und 0571/807-24130.