Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung 

Häufig gestellte Fragen

  • Wann ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen?

    • Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit dem Sitz der Betriebsstätte in Porta Westfalica
    • Bei Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes in Porta Westfalia
    • Bei Verlegung einer bestehenden Betriebsstätte (z.B. von Minden) nach Porta Westfalica
    • Bei Eröffnung weiterer Filialen (Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen) in Porta Westfalica

    Anzeigepflichtig ist jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird.

    Die Gewerbeanmeldung ist zeitgleich mit dem Beginn der Tätigkeit bei der Ordnungsbehörde Porta Westfalica und schriftlich mit dem Formular Gewerbeanmeldung anzuzeigen.

    Die Gewerbeanmeldung kann per Email an gewerbe@portawestfalica.de, per Post oder nach Terminabsprache persönlich bei der Stadt Porta Westfalica vorgenommen werden.

    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Genehmigungen) erforderlich, z.B. Gaststätten, Makler, Reisegewerbe, Handwerker im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke, Pfandleiher (siehe unter Welche Gewerbe sind erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig ?)

    Hinweis:
    Eine Gewerbeanmeldung bestätigt, dass ein Gewerbe ausgeübt wird. Sie stellt jedoch keine Genehmigung dar. Sämtliche Genehmigungsvorschriften bleiben von der Anmeldung unberührt und sind zu beachten.

  • Wer muss das Gewerbe anzeigen?

    Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen die Einzelunternehmer*innen, bei Personengesellschaften (wie OHG, GbR) alle geschäftsführenden Geschäftsführer*innen  (jede/r Inhaber/in muss einen eigenen Vordruck Gewerbemeldung ausfüllen) und bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) die jeweiligen gesetzlichen Vertreter*innen.

  • Wer ist von der Anzeigepflicht ausgenommen?

    • Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau)
    • Freie Berufe: Als Freiberufler*in bezeichnet man Personen, die wissenschaftlich, beratend, technisch, künstlerisch, erzieherisch, unterrichtend oder mit "höheren Dienstleistungen" (z. B. Steuerberatung, Ingenieurswesen, Journalismus, Heilberufe, kreative Berufe (Kunst, Literatur, Musik) tätig sind. Freiberufler*innen beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim zuständigen Finanzamt. 
    • Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke)
  • Welche Gewerbe sind erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig?

    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. In diesen Fällen ist eine Erlaubnis erforderlich und/oder die persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Kenntnisse und ggf. bestimmte räumliche Verhältnisse müssen nachgewiesen werden. Darunter fallen z.B.:

    • Handwerk (Handwerkskarte; Eintragung in die Handwerksrolle)
    • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften mit Alkoholausschank (Gaststättenkonzession)
    • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Fachkundeprüfung)
    • Reisegewerbe (Reisegewerbekarte)
    • Betrieb von Spielhallen (Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung)
    • Zurschaustellung von Personen (Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung)
    • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln (Fachkundeprüfung)
    • Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften (Fachkundeprüfung)
    • Handel mit Sittichen und Wirbeltieren (Fachkundeprüfung)
    • Betrieb von Taxiunternehmen (Fachkundeprüfung und Konzession)
    • Güterkraftverkehrs-Unternehmen (Fachkundeprüfung)
    • Makler, Darlehnsvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter (Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung)
    • Versicherungsvermittler, Versicherungsberater ( Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung)
    • Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung)
    • Immobiliardarlehensvermittler (Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung)
    • Bewachungsgewerbe (Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung)
    • Personalvermittlung (Genehmigung des Arbeitsamtes)
    • Buchführungshelfer (kfm. Ausbildung und 3jährige berufliche Praxis)
    • Inkassobüro (Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz)
    • Pflegedienste
    • Pfandleihgewerbe (Erlaubnis nach §34 Gewerbeordnung)

    In diesen Fällen ist eine Erlaubnis erforderlich oder es müssen Genehmigungen eingeholt werden, die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und ggf. bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.

    Hinweis:
    Diese Aufstellung genehmigungspflichtiger Gewerbe ist nicht abschließend. 

  • Wo ist die Steuernummer für ein Gewerbe erhältlich?

    Die Steuernummer wird elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragt: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung

  • Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe?

    Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind Vertreter*innen an der Haustür oder auch der Standverkäufer*innen auf dem Flohmarkt. Dabei werden an Ort und Stelle Verträge (Kauf oder Bestellung) abgeschlossen. Beim stehenden Gewerbe hingegen wird mit der Tätigkeit geworben, die Kundschaft setzt sich mit dem Unternehmen in Verbindung, um ein Geschäft abzuschließen (z.B. Ladengeschäft, Online-Shop).

  • Links und weitere Informationen

    Fragen zu Handelsbetrieben, Genehmigungen etc.

    Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
    Elsa-Brandström-Str. 1-3, 33602 Bielefeld
    Tel.: +49 521 / 554-0
    hwk@hwk-owl.de
    www.bielefeld.ihk.de

    Zweigstelle Minden, Simeonsplatz 3, 32427 Minden
    Tel.:  +49 571 / 385 38 -0

    Fragen zu Handwerksbetrieben, Eintragung in der Handwerksrolle etc.

    Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
    Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld
    Tel.:  +49 521 / 5608-0
    hwk@hwk-owl.de
    www.handwerk-owl.de 

    Kreishandwerkerschaft Wittekindsland
    Rote Mühle 19, 32312 Lübbecke
    Tel.: +49 5741 / 30187-0
    info@kh-witt.de
    www.kh-witt.de 

    Fragen zu Namensschutz, Urheberrechten etc.

    PIC Patent & Innovationszentrum
    Meisenstr. 96, 33607 Bielefeld
    Tel.: +49 521 / 96 50 50
    info@pic-bielefeld.de
    www.pic-bielefeld.de 

    Fragen zu Steuern etc.

    Finanzamt Minden
    Heidestr. 10, 32423 Minden
    Tel.: +49 571 / 804-0
    https://www.elster.de/eportal/start
    www.bzst.bund.de 

    Fragen zur Gewerbesteuer

    Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Kämmerei und Steuern
    Kempstr. 1, 32457 Porta Westfalica
    Tel.: + 49 571 / 791- 245 

    Fragen zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO

    Kreis Minden-Lübbecke, Rechts-und Ordnungsamt
    Portastr.13, 32423 Minden
    Tel.: +49 571 / 807-2165
    www.minden-luebbecke.de
    https://www.minden-luebbecke.de/Service/Recht-und-Ordnung/Gewerbeerlaubnis-f%C3%BCr-Makler-Bautr%C3%A4ger-und-Baubetreuer-34c-GewO-/ 

    Fragen zu Gaststätten

    Stadt Porta Westfalica Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
    Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica
    Tel.: +49 571 / 791- 566
    ordnungswesen@portawestfalica.de

    Fragen zu Berufsgenossenschaften

    DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
    Glinkastr. 40, 10117 Berlin
    Tel.: +49 30 13001-0 (Zentrale)
    Fax: +49 30 13001-9876
    www.dguv.de 

    Baurechtliche Fragen ( z.B. Nutzungsänderung )

    Stadt Porta Westfalica Sachgebiet Bauordnung
    Kempstraße 1, 32457 Porta  Westfalica
    Tel.: +49 571/ 791-336

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern nur ein Reisepass vorliegt und die Meldeadresse nicht im Stadtgebiet Porta Westfalica liegt, ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.
  • Aufenthaltserlaubnis mit der Erlaubnis zur Durchführung einer selbstständigen Tätigkeit (dies gilt für Ausländer*innen, die keine Staatsangehörigen der EU sind)
  • Handelsregisterauszug sowie persönliche Angaben zum/zur Geschäftsführerin (dies gilt für im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften)
  • Nachweis der Gewerbeerlaubnis (dies gilt für erlaubnispflichtige Gewerbe)

Hinweis:
Bei unvollständig ausgefüllten und/oder unleserlichen Gewerbeanzeigen sowie bei fehlenden Unterlagen kann eine Gewerbeanmeldung nicht bestätigt werden. Entsprechend werden Rückfragen erforderlich und die Bearbeitungszeit kann sich verlängern. Dies gilt auch für die Um- und Abmeldung von Gewerbe.



Gebühren 

  • Für eine Gewerbeanmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind, wird eine Gebühr in Höhe von 26 Euro erhoben.
  • Für eine Gewerbeanmeldung für juristische Personen wird eine Gebühr von 33 Euro zuzüglich 13 Euro pro weitere gesetzliche Vertreter*in erhoben.

Formular