Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes geht weiter

Am 22. Juni 2016 hat das Eisenbahnbundesamt die Plangenehmigung für das Vorhaben „Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes – Ortsdurchfahrt Porta Westfalica“ im Auftrag der DB Netz AG genehmigt. In diesem Zusammenhang wurden bereits sechs Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 4.500 m und einer Höhe von 3,0 m über Schienenoberkante in Neesen (beidseitig), in Holzhausen am Vogelparadies sowie in Costedt am Dammweg (jeweils auf der Nordwestseite) und in Vennebeck (Südostseite) realisiert.

Ergänzend hierzu werden fortlaufend passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt. Eigentümer können vom Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) für Lärmschutzfenster und schallgedämmten Belüftungsanlagen profitieren. Die Förderung dieser Lärmschutzmaßnahmen ist eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Bund trägt 75 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten. Da von einer Wertsteigerung der Immobilie auszugehen ist, tragen die Eigentümer 25 % der Kosten selbst. Unter Umständen wirkt sich die Maßnahme auch energiesparend aus.

Etwa 700 Wohnungs- und Hauseigentümer auf dem Gebiet der Stadt Porta Westfalica, für die eine Förderung in Frage kommen könnte, werden von der „as Beratung in Immissionsschutz“ in den nächsten Tagen angeschrieben. Aus dem Schreiben gehen alle erforderlichen Informationen hervor. Sofern Interesse besteht, erfolgt eine kostenlose und unverbindliche gutachterliche Beratung in der Immobilie, bei der festgestellt wird, ob und welche Förderfähigkeit gegeben ist und geklärt werden kann, ob und in welchem Umfang eine Förderung gewünscht wird.