Förderprogramme für Denkmalschutz

 Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Porta Westfalica teilt mit, dass das Land NRW für das Jahr 2021 ein Denkmal-Förderprogramm aufgelegt hat, mit dem der Erhalt und die Sanierung von Denkmälern finanziell unterstützt werden können. Private Denkmaleigentümer, Vereine, Bürgerinitiativen, Stiftungen, Kirchen und Kommunen können Förderanträge stellen.

 Förderfähig sind denkmalbedingte Aufwendungen für Baudenkmäler, bewegliche Denkmäler und verkehrshistorische Kulturgüter sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation von Denkmälern. Um Fördermittel erhalten zu können, muss das Denkmal in der Denkmalliste der Stadt Porta Westfalica eingetragen sein. Ein vollständiger Antrag auf Fördermittel ist bei der der Unteren Denkmalbehörde bis spätestens zum 15.09.2020 einzureichen, damit dieser von dort bis spätestens zum 01.10.2020 an die Bezirksregierung als entscheidende Behörde weitergeleitet werden kann.

 Einzelheiten zur Förderung, Antragsvordrucke und Erläuterungen zum Antrag sind mit dem Programmaufruf des Landes NRW auf der Internet-Seite der Stadt Porta Westfalica abrufbar unter der Rubrik Service/Denkmäler oder können per eMail angefordert werden unter              www.portawestfalica.de/denkmalschutz.