Stellungnahme der Stadt Porta Westfalica

Es ist öffentlich bekannt geworden, dass der Gegenstand der Unterstellungen gegen Stefan Mohme, Technischer Beigeordneter der Stadt Porta Westfalica, derzeit noch vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt geprüft wird.

Zu den Hintergründen nimmt die Stadt Porta Westfalica Stellung:

Bürgermeister Bernd Hedtmann: „Die aktuell veröffentlichte Information über diesen Prüfauftrag hat offensichtlich zu Missverständnissen geführt und erneut Gerüchte in dieser Angelegenheit aufleben lassen.“

Laut Anfrage eines Pressevertreters an die Verwaltung hätte diesen „das ungeheuerliche Gerücht“ erreicht, dass es Ermittlungen im Zusammenhang mit besagten Vorwürfen gegen den Technischen Beigeordnete gäbe. Diese Anfrage implizierte, dass das Gerücht im Umlauf ist, gegen Stefan Mohme würde weiterhin ein Verdacht bestehen. Dies ist nicht der Fall. Entsprechend wurde die Presseanfrage beantwortet. Im Weiteren wurde der Pressevertreter über den dahinterstehenden Sachverhalt informiert, der im Folgenden dargelegt wird.

Nachdem im Internet dem Technischen Beigeordneten Stefan Mohme strafbare Handlungen unterstellt wurden, hat dieser im März 2019 Strafanzeige gestellt. Im Ergebnis wurde das Verfahren eingestellt u.a. mit der Begründung, dass der Beschuldigte den Inhalt aus dem Internet entfernt hat und dafür Sorge trägt, dass keine Inhalte mehr veröffentlicht werden, die die Tatbestände des §§ 185 ff. StGB erfüllen.

Parallel zur Strafanzeige legte der Technische Beigeordnete den Gegenstand der Vorwürfe verwaltungsintern offen, da die Vorwürfe dienstliche Belange berührten.

Bürgermeister Bernd Hedtmann: „Die von Stefan Mohme verwaltungsintern im März vorgelegten Unterlagen lassen den Schluss zu, dass er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Auf Grund der Schwere des Vorwurfs war mir wichtig, dass über meine Beurteilung hinaus eine unabhängige Stelle noch während des eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verleumdung prüft, ob die Vorwürfe eine Berechtigung haben oder unhaltbar sind.“

Im Einvernehmen mit Stefan Mohme wurde der Prüfauftrag nach § 104 Abs. 4 GO NRW dem zuständige Rechnungsprüfungsamt im Mai 2019 erteilt, einem unabhängigen Amt, dem gegenüber der Bürgermeister nicht weisungsbefugt ist.