Schiedsamtsbezirke neu zu besetzen

Die Stadt Porta Westfalica ist in fünf Schiedsamts-bezirke aufgeteilt. Zu besetzen sind der Schiedsamtsbezirk 2 mit Eisbergen und Lohfeld sowie der Schiedsamtsbezirk 4 mit Lerbeck, Kleinenbremen, Wülpke, Neesen und Nammen.

Schiedsfrauen und -männer entlasten die Gerichte und sorgen auf einem einfachen Weg dafür, dass Einigung möglich ist und so mit auch menschlichen Beziehungen durch ein förmliches Verfahren nicht noch weiter belastet werden. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig, die Auslagen werden erstattet. Sie werden vom Rat einer Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt.

Die Schiedsleute werden geschult. An eine Person, die ein Schiedsamt ausübt, werden bestimmte Anforderungen gestellt. Sie muss öffentliche Ämter bekleiden dürfen und sollte in dem jeweiligen Bezirk wohnen, zwischen 30 und 60 Jahre alt und von ihrer Persönlichkeit her geeignet sein für ein solches Amt, z.B. durch ein starkes Gerechtigkeitsempfinden und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten.

Für viele Streitigkeiten, die auch Gegenstand einer Klage sein könnten, ist ein Streitschlichtungs-verfahren obligatorisch vorgeschrieben. Nur nach Durchführung eines solchen Verfahrens ist – sofern das Verfahren nicht zu einem positiven Ergebnis führt – eine Klage zulässig. Doch auch dann, wenn ein Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist, kann ein Schiedsamt eine außergerichtliche Streitschlichtung durch die Gespräche mit den Kontrahenten bewirken. Dies ist wesentlich einfacher und günstiger als ein aufwändiger und teurer Rechtsstreit.

Gegenstand eines Streitschlichtungsverfahrens können sein Privatklagendelikte wie Hausfriedens-bruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheim-nisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Verletzung der persönlichen Ehre (nicht Presse und Rundfunk).

Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica. Bei Interesse oder weiteren Fragen kann man sich an die Stadt Porta Westfalica wenden unter der Telefonnummer 0571/791-250 oder der Email-Adresse ordnungswesen@portawestfalica.de.