Windkraftanlagen beantragt

Am 15.12.2015 hat der Kreis Minden-Lübbecke aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Minden den Bauvorbescheid zur beantragten Windenergieanlage in Eisbergen an der Eisberger Straße (Nabenhöhe 78,5m, Gesamthöhe 124,5m) erteilt, nachdem dieser Antrag zuvor im Juli 2013 abgelehnt wurde. Der Vorbescheid liegt noch bis zum 14.01.2016 im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Zimmer 2.08 sowie bei der Kreisverwaltung Minden im Bürgerbüro zur Einsichtnahme aus.

Desweiteren hat der Kreis Minden-Lübbecke informiert, dass zwei weitere Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen in Lohfeld südlich der Autobahn gestellt wurden, die in den nächsten Wochen der Stadt Porta Westfalica förmlich zugeleitet werden. Eine Anlage soll am Standort der ebenfalls im Juli 2013 abgelehnten Anlage am Naturschutzgebiet „Schwatten Paul“, die andere Anlage östlich davon, errichtet werden. Genauere Informationen liegen der Stadtverwaltung noch nicht vor.

Genehmigungsbehörde für diese Anlagen ist der Kreis Minden-Lübbecke, da es sich um eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz handelt. Die Stadt Porta Westfalica wird in diesem Zusammenhang um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.

Eine Prüfung der planungsrechtlichen Voraussetzung erfolgt dann durch die Verwaltung der Stadt Porta Westfalica. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen fasst der Ausschuss für Planung und Umweltschutz.

Das gemeindliche Einvernehmen ist nur ein Baustein zur Erteilung der Genehmigung durch die Kreisverwaltung. Diese prüft umfassend weitere Aspekte wie z.B. die Beeinträchtigung durch Lärm und Schattenschlag und auch die Wirkung in die Landschaft sowie Belange des Artenschutzes.