Lichtraumprofil muss freigehalten werden
Anlieger an Straßen und Wegen sind verpflichtet, das Lichtraumprofil frei zu halten. Geschieht dies nicht und Bäume und Hecken wuchern über die Grundstücksgrenze, können Gehwege nicht mehr genutzt werden. Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen sind dann gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Auch kann ein zugewachsenes Lichtraumprofil für den Straßenverkehr zur Folge haben, dass Straßen nicht mehr in voller Höhe und Breite genutzt werden können. Hierheraus können auch rechtliche Konsequenzen für den Eigentümer der Anpflanzungen re-sultieren, da für eintretende Schäden möglicherweise gehaftet werden muss. Der lichte Raum über der Straße soll bei Gehwegen nicht unter 2,50 m und bei Fahrbah-nen nicht unter 4,50 m betragen. Im Seitenbereich des Grundstücks zur Straße dürfen nicht mehr als 10 cm des öffentlichen Verkehrs in Anspruch genommen werden. In letzter Zeit hat der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Porta Westfalica vermehrt Probleme mit der Freihaltung des Lichtraumprofils festgestellt.
Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den öffentlichen Straßenraum auf Verkehrssicher-heit zu überprüfen und für Abhilfe zu sorgen. Daher bittet die Stadtverwaltung darum, dass Anpflanzungen diesbezüglich überprüft werden und ggf. das Lichtraumprofil freigeschnitten wird.