Einwendungen gegen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser erhoben
Die EU-Wasserrahmenrichtlinien verpflichten die Bundesrepublik Deutschland, Be-wirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten zu erstellen. Die Bewirtschaftungs-pläne werden gemeinsam von den Bundesländern als Flussgebietsgemeinschaft erstellt, durch die die jeweiligen Flüsse fließen. Da der bisherige Bewirtschaftungs-plan für die Weser bis zum Jahr 2014 die Anforderungen der EU-Wasserrahmen-richtlinien nicht erfüllt hat, wurde von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungs-verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Der daraufhin von der Flussgebietsgemeinschaft erstellte Entwurf des Bewirtschaftungsplans für 2015 bis 2021 wurde am 01. April 2015 veröffentlicht. Bis zum 01. Oktober 2015 kann jeder zu diesem Entwurf Stellung nehmen und Einwendungen oder Anregungen vorbringen.
Gegen diesen Entwurf hat nun die Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer, zu der auch die Stadt Porta Westfalica gehört, Einwendungen erhoben. Das Einwen-dungsschreiben der Klägergemeinschaft ist von dem Kölner Verwaltungsrechtler Prof. Rüdiger Breuer verfasst worden.
Mit dem Bewirtschaftungsplan 2015-2021 wollen die Hessische Landesregierung und der Konzern Kali- und Salz AG ihren "Vierphasenplan" umsetzen. Die als „Vier-phasenplan“ bezeichnete Vereinbarung zwischen der hessischen Landesregierung und K+S sieht vor, dass weder die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie noch die Fristen eingehalten werden sollen.
Die Salzabwasserversenkung im Untergrund soll erst 2021 beendet werden. Es soll
ferner eine 140 Kilometer lange Abwasser-Pipeline vom Werrarevier zur Oberweser
bei Bad Karlshafen gebaut werden, wo Produktionsabwässer eingeleitet werden
sollen, ab 2021 zusätzlich die nicht mehr versenkten Abwassermengen. Der Stufen-plan reicht bis zum Jahr 2075. Er beinhaltet auch die stufenweise Schließung von Werken und die allerdings nur teilweise Abdeckung der riesigen Salzhalden.
Die Aussetzung der Umweltziele und der Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist
allerdings rechtlich nur unter den Voraussetzungen zulässig, dass es technisch
keine Möglichkeiten gibt, die Werra und die Weser zu sanieren und keine Verfahren zur Verfügung stehen, den Salzabstoß der Kali-Industrie zu vermindern.
Die Einwender weisen allerdings nach, dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Tatsächlich gibt es technische Lösungen, den Salzabstoß bei der Produktion von
Salz und Dünger erheblich zu reduzieren. Diese Techniken werden bereits weltweit eingesetzt.
Nach Ansicht der Einwender dürfen also die Umweltziele und Fristen der EU-Wasser-rahmenrichtlinie nicht ausgesetzt werden. Sie halten den Bewirt-schaftungsplan 2015 bis 2021 der Bundesländer, der auf dem hessischen „Vierphasenplan“ basiert, für rechtswidrig. Dieser Bewirtschaftungsplan ist nach Auffassung der Einwender nicht geeignet, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen und verstößt daher gegen europäisches Recht.