Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Neubau der Südumgehung Minden
Der Betriebssitz Gelsenkirchen des Landesbetriebs Straßenbau NRW hat für den Neubau der Südumgehung Minden die Durchführung des Planfeststellungsver-fahrens beantragt. Die Südumgehung Minden umfasst den Neubau der B 65 im sog. „Abschnitt Ic“ auf einer Länge von rd. 4,7 km zwischen dem bereits erfolgten Ausbau der Ortsdurchfahrt Minden-Haddenhausen und dem Ende des fertiggestellten Neubaus der B 65 in Porta Westfalica-Barkhausen.
Für das Vorhaben, die zugehörigen Bauwerke und Anlagen, die notwendigen Folgemaßnahmen und Änderungen am bestehenden Straßennetz sowie die im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlichen Maßnahmen werden Grundstücke in den Städten Minden und Porta Westfalica
beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt einschließlich der zum Vorhaben durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zeit vom 25. August 2014 bis zum 24. September 2014 in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Zimmer 2.08, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Planunterlagen sind außerdem auch im Internet ab dem 25. August unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung einsehbar.
Einwendungen gegen den Plan können bis spätestens bis zum 08. Oktober 2014 bei der Bezirksregierung Detmold (Dezernat 25, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold) oder bei der Stadt Porta Westfalica Einwendungen schriftlich oder zur Nieder-schrift erhoben werden.
Am Donnerstag, dem 11. September 2014, steht ein Mitarbeiter des Landes-betriebs Straßenbau im Auslegungslokal beratend zur Verfügung und kann den Betroffenen Fragen zur Planung / zu den Planunterlagen beantworten.