Die Brücke ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen freigegeben. Da diese Beschränkung wiederholt missachtet wurde, wird die Zufahrt zusätzlich baulich verengt. Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,20 Metern können die Brücke dann nicht mehr passieren. Die Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit bereits erteilten Sondergenehmigungen. Diese berechtigen während der Maßnahme nicht zur Durchfahrt.
Hintergrund ist die Vollsperrung der Weserstraße und die dadurch veränderte Verkehrssituation. Die zusätzliche Beschränkung soll eine unzulässige Belastung der Brücke verhindern und ihre Tragfähigkeit sichern. Eine vollständige Sperrung der Weserbrücke soll dadurch vermieden werden.
Die Maßnahme gilt zunächst für die Dauer der Sperrung der Weserstraße.
