Die Stadt selbst hat in dem Objekt Wohnungen zur Unterbringung von Personen angemietet. Um den hierin wohnenden Bewohnerinnen und Bewohnern zu helfen, wurde ihnen bereits angeboten, in anderen städtischen Wohnraum umzuziehen. Dieses Angebot wurde von nahezu allen Bewohnern abgelehnt, da sie an ihrem aktuellen Wohnort bleiben möchten. Die Anzahl der von der Stadtverwaltung angemieteten Wohnungen soll sich aber nach und nach reduzieren.
Die Mängel betreffen jedoch alle Mietparteien. Der Eigentümer wurde von den Mängeln in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wurde ihm mitgeteilt, dass er die Mängel spätestens mit Beginn der Heizperiode zu beseitigen hat.
Mit heutigem Datum wurde seitens der Stadtverwaltung eine Anordnung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz) erlassen. Damit wurde dem Eigentümer eine Frist gesetzt, um die festgestellten Mängel zu beheben. Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, wird die Stadt direkt eine Ersatzvornahme festsetzen und die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Eigentümers umsetzen lassen. Auch die Bewohnenden werden in Form eines Aushangs in Kenntnis gesetzt.
Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Porta Westfalica in der Georg-Rost-Straße mit Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz Ersatzvornahmen durchgeführt, um die Mindestanforderungen an Wohnraum herzustellen.