Öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.5 „Gewerbegebiet Westernfeld-Ost“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 17.03.2020 genehmigt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.5 „Gewerbegebiet Westernfeld-Ost“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Optimierung der verkehrlichen Erschließung sowie die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung (Gebäudehöhe) in einem Gewerbegebiet in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5. 

Karte BPlan 2.5

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 geändert. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.

Zudem wird von der Angabe darüber, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.


Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Östlich Bäckerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a und § 13 b BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 17.03.2020 genehmigt, für die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Östlich Bäckerstraße“ gem. § 4 a (3) BauGB die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss erneut zu beteiligen. Ziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil in der Gemarkung Lerbeck, Flur 2 mit verkleinertem Geltungsbereich.

Karte BPlan 88

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Satz 1 nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufgestellt. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1] Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Belange von Natur und Landschaft und den Artenschutz als Teil der Begründung.
[2] Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 BNatSchG.
[3] FFH-Vorprüfung gemäß § 34 (1) BNatSchG 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Wasser und Boden, auf Klima und Luft, auf die Landschaft sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden, Auswirkungen durch Immissionen wie Lärm und Gerüche, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Erschütterungen. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
- finden sich in [1], [2] und [3],
- es werden Aussagen getroffen zu: Lebensraumpotential des Plangebietes für Brut-, Rast- und Zugvögel, für Fledermäuse, für Greifvögel, für Eulen, für Arten der strukturreichen Kulturlandschaften, für Amphibien, Auswirkungen durch Lebensraumverlust.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen
- finden sich in [1] und [3],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen zu: Flächenneuinanspruchnahme, Siedlungsstruktur, Auswirkungen auf die Auslastung der vorhandenen technischen und sozialen Infrastruktur.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Wasser und Boden
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorhandene Oberflächengewässer, Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt, Nähe zu Wasserschutzgebieten, nat. Bodenarten, Bodenfruchtbarkeit, Bedeutung für die Landwirtschaft.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimazonale Einflüsse, Auswirkungen auf das Mikro- und Mesoklima.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen zu: Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorhandensein von Bodendenkmälern gem. § 2 (5) DSchG NRW.

Die Planunterlagen zu den o.g. Bebauungsplänen liegen in der Zeit vom 27.04. - 29.05.2020 während der Dienststunden, und zwar

- Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwochs geschlossen
- Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Sofern das Rathaus für die Öffentlichkeit zu den Dienststunden nicht zugänglich sein sollte, kann ein individueller Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden (Eike Krüger, Tel.: 0571/791-321; E-Mail: eike.krueger@portawestfalica.de). Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica abgegeben werden. Sollte eine persönliche Abgabe der Stellungnahme gewünscht werden und das Rathaus für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein, kann ein individueller Termin unter den oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten vereinbart werden.  

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Porta Westfalica, den 06.04.2020
Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann