Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 83 und 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 4.1

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Porta Westfalica

 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Unter den Höfen“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 02.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 83 „Unter den Höfen“ gem. § 13a BauGB aufzustellen und in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, für den Bebauungsplan gem. § 13 (2) BauGB die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss zu beteiligen. Ziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und von Verkehrsflächen in der Gemarkung Lerbeck, Flur 2.

Öffentliche Auslegung der 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 „Campingplatzanlage am Südlichen See“ gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB

 Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 03.02.2020 beschlossen, die 4. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.1 „Campingplatzanlage am Südlichen See“ gem. § 13 BauGB aufzustellen und gem. § 13 (2) BauGB die Öffentlichkeit, die Behörden sowie den zuständigen Bezirksausschuss zu beteiligen. Ziel ist die Umwandlung einer Parkplatzfläche in eine Fläche für die Landwirtschaft in den Gemarkungen Holtrup, Flur 3 und Costedt, Flur 6.

Die Bebauungspläne werden nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufgestellt. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.

 Auf die Angabe darüber, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wird gem. § 13 (3) BauGB verzichtet.

 Sämtliche Planunterlagen liegen in der Zeit vom 26.10. – 27.11.2020 während der Dienststunden, und zwar

 -       Montags                    von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

-       Dienstags                 von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

-       Mittwochs                 geschlossen

-       Donnerstags                        von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr

-       Freitags                     von 8.30 bis 13.00 Uhr

 in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Darüber hinaus kann ein individueller Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden (Eike Krüger, Tel.: 0571/791-321; E-Mail: eike.krueger@portawestfalica.de). Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica abgegeben werden. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch ebenfalls ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

 Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 Porta Westfalica, den 08.10.2020

 Der Bürgermeister

 Bernd Hedtmann