Erweiterung der Genehmigung zum Abbau von Sand und Kies

Die Einzelheiten ergeben sich aus den dem Antrag beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere die Beschreibung des geplanten Vorhabens, Übersichtskarten und Pläne, Anlagen- und Betriebsbeschreibungen, Abbau- und Herrichtungspläne, Umweltverträglichkeitsstudie, Artenschutzbeitrag, hydrogeologisches Gutachten, schalltechnisches Gutachten.

Die Antragsunterlagen können bei der Stadtverwaltung Porta Westfalica – Stadtplanung – Kempstraße 1 (2. Obergeschoss, Zimmer 2.08) in Porta Westfalica, während der Dienststunden, und zwar

-        montags und dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
-        mittwochs                  geschlossen
-        donnerstags              von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
-        freitags                       von 8.30 bis 13.00 Uhr    

innerhalb der Auslegungsfrist von einem Monat eingesehen werden. Die einmonatige Auslegungsfrist beginnt

am 09.03.2020 und endet mit Ablauf des 08.04.2020.

Die Antragsunterlagen können während der o.a. Auslegungszeit auch auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke eingesehen werden unter > www.kreis-minden-luebbecke.de > Service > Umwelt > Amtliche Bekanntmachungen > Bekanntmachungen Abgrabungen.

Einwendungen gegen das Vorhaben sind innerhalb von 1 Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen, also

bis zum 08.05.2020

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica oder beim Kreis Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden, zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).

Die eingegangenen Einwendungen werden mit den Einwendern in einem noch festzusetzenden Termin erörtert. Zu dem Termin ergeht eine besondere Ladung. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Der Kreis Minden-Lübbecke entscheidet durch Planfeststellungsbeschluss über den Antrag und die Einwendungen.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Minden, den 17.02.2020 , Az.: 68 82 02-66/19
Kreis Minden-Lübbecke
Der Landrat
-Umweltamt-
Im Auftrage:
M. Vortherms

Vorstehende Bekanntmachung des Kreises Minden-Lübbecke wird hiermit veröffentlicht.

Porta Westfalica, den 17.02.2020
Der Bürgermeister 

Bernd Hedtmann