Widmung der Straße „Eiserbach“

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Porta Westfalica in der Sitzung vom 25.11.2019 wird die Straße „Eiserbach“ (Gemarkung Eisbergen, Flur 8, Flurstück 403) gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung als Gemeindeanliegerstraße ohne Widmungsbeschränkung  für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Pläne, die die Straßenflächen ausweisen, können bei der Stadt Porta Westfalica, Abteilung Straße, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist.

Porta Westfalica, 13.12.2019

Stadt Porta Westfalica