Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Ziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes in der Gemarkung Holzhausen I, Flur 2. 

Karte des Bebauungsplans Nummer 41

Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Satz 1 nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 aufgestellt. Entsprechend wird von einer Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 abgesehen.

Die o.g. Entwürfe einschließlich Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag liegen in der Zeit vom 02.12.2019 – 10.01.2020 während der Dienststunden, und zwar

- Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwochs geschlossen
- Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren (Tel.: 0571/791-321).
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1] Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung.
[2] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Boden, auf Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Immissionen wie Lärm, Staub und Gerüche. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
- finden sich in [2] 
- es werden Aussagen getroffen zu: Lebensraumpotential des Plangebietes für Brut-, Rast- und Zugvögel sowie für Fledermäuse, Auswirkungen durch Lebensraumverlust.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gefährdung durch Kampfmittel, Altlastenverdachtsflächen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf das Mikro- und Mesoklima.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorhandensein von Bau- und Bodendenkmälern gem. § 2 (5) DSchG NRW.

Es wird darauf hingewiesenEs wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 (2) BauGB ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Porta Westfalica, den 14.11.2019
Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann