Anpassung des Überschwemmungsgebietes Mittelweser

Die Überschwemmungsgebietsverordnung vom 25. Februar 2015 und die erste Änderungsverordnung vom 25. April 2017 bleiben weiterhin bestandskräftig. Zeitgleich mit dem In-Kraftreten der zweiten Änderungsverordnung zur ordnungsbehördlichen Verordnung vom 25. Februar 2015 mit der Änderungsverordnung vom 25. April 2017 werden die preußischen Überschwemmungsgebietsverordnungen Osterbach und Umfluter des Osterbaches vom 05. Juli 1912 aufgehoben, da diese hier geregelten Flächen mittlerweile vollständig im Überschwemmungsgebiet Weser (Mittelweser) liegen. 

Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG). Gemäß § 83 Abs. 2 LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung an der neuen Ausweisung zu beteiligen und ihr so die Möglichkeit zu geben, sich über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die Festsetzung ergebenen Rechtsfolgen zu informieren. 

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den geänderten Planunterlagen des ermittelten Überschwemmungsgebietes (Blattschnitte, Übersichtskarte und Erläuterungsbericht) im Rathaus I der Stadt Porta Westfalica, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Zimmer 2.33, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica in der Zeit vom 

03. Juli bis einschließlich 02. September 2019 

aus und kann dort zu den nachfolgenden Zeiten

Mo.                    von 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
Di           .           von 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr,
Do.                    von 08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr,
Fr.                      von 08:30 – 13:00 Uhr

oder nach individueller Terminvereinbarung unter 0571/791-254 (Herr Brand, E-Mail: detlef.brand@portawestfalica.de) eingesehen werden. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass die Dienstgebäude der Stadt Porta Westfalica voraussichtlich am 30. August 2019 wegen einer Dienstveranstaltung geschlossen sein werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Homepage der Stadt und in der örtlichen Presse. 

Die Unterlagen sind während der Auslegung auch über das Internet unter dem Link www.brdt.nrw.de und dem Suchbegriff „Aktuelles aus der Wasserwirtschaft“ zugänglich. 

Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 16. September 2019 (24:00 Uhr - Poststempel der Behörde) unter Angabe des Überschwemmungsgebietes bei der Stadt Porta Westfalica, Der Bürgermeister, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica oder bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold eingereicht werden. 

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig. Die personenbezogenen Daten werden verwendet, damit eine Eingangsbestätigung sowie das Prüfergebnis der Stellungnahme übermittelt werden kann. In Ausnahmefällen werden Ihre Daten an einen externen Gutachter weitergegeben, wenn dieses für die Prüfung einer Stellungnahme erforderlich ist. Weitere Ausführungen  zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold enthalten. 

Stellungnahmen die bei der Stadt Porta Westfalica eingereicht werden, werden an die Bezirksregierung Detmold zur Bearbeitung abgegeben. 

Stellungnahmen, die per E-Mail abgegeben werden, können gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRW nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Versandart nach § 5 De-Mail-Gesetz entsprechen (Benutzung einer sogenannten De-Mail-Adresse). Diese Stellungnahmen sind an die E-Mail-Adresse: poststelle@brdt.nrw.de-mail.de zu versenden. 

Porta Westfalica

Der Bürgermeister der Stadt Porta Westfalica