Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe sowie eines Bebauungsplanes in Barkhausen

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu soll zunächst die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt werden und darauf aufbauend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. 

Der Ausarbeitung der aktuell vorliegenden Lärmkarten ging bereits in den letzten Jahren die Erarbeitung der Lärmkarten und Lärmaktionspläne der 1. und 2. Stufe voraus. 

Mit dem darauf aufbauend fortgeschriebenen Lärmaktionsplan sollen die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen im Bereich Straße überprüft und ggf. aktualisiert werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt vom 23.05. bis zum 18.06.2018 öffentlich aus.

>> Alternativ kann der Lärmaktionsplan hier eingesehen werden

Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt werden mit dieser öffentlichen Auslegung angesprochen, Hinweise zu geben, die ggf. einzuarbeiten sind, so dass der Plan dann durch den Rat der Stadt Porta Westfalica beschlossen werden kann.

Desweiteren wird auch ein Bebauungsplan in Barkhausen öffentlich ausgelegt. In der Zeit vom 28.05. bis zum 29.06. findet die frühzeitige Beteiligung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2.1.2 „Gewerbegebiet Barkhausen - südlich des Niederfeldweges, östlich des Erbeweges“ statt. Bei der Planung handelt es sich um die Überplanung der bereits bestehenden Gewerbeflächen für einen ansässigen Gewerbebetrieb angrenzend an Erbeweg und Kreisstraße. Mit der Änderung sollen insbesondere die Höhenfestsetzungen modifiziert werden, um der dort ansässigen Firma einen den heutigen Bedürfnissen angepassten Entwicklungsspielraum zu gewährleisten. In der Sitzung des Bezirksausschusses am 06.11.2017 wurden die Entwicklungsabsichten der Firma bereits erläutert.

Bestandteil dieses Verfahrens ist ein weiterer Erörterungstermin, der am 28.05.2018, um 18.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Porta Westfalica stattfindet. Bürgerinnen und Bürger haben hier erneut die Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Planung zu äußern.

Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger  während der Öffnungszeiten in den vorgenannten Zeiträumen die Unterlagen zu den Planungen im 2. OG des Rathauses der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, einsehen und Anregungen und Bedenken vorbringen.

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Porta Westfalica www.portawestfalica.de im Bereich Umwelt/Lärmkartierung sowie unter www.umgebungslaerm.nrw.de.

Die Unterlagen zum bebauungsplanverfahren können unter www.portawestfalica.de/bauleitplanung eingesehen werden.