Wahlhelfer*innen gesucht
Für die am 14. September 2025 stattfindende Kommunalwahl sowie eine ggfs. stattfindende Stichwahl am 28. September 2025 werden wieder zahlreiche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen in den Wahlräumen benötigt.
Wir bauen deshalb auch auf Ihre Unterstützung, um die Wahl wieder erfolgreich durchführen zu können.
Gesucht werden Interessierte, die am Wahltag selbst wahlberechtigt sind, insbesondere
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen und
- in Porta Westfalica wohnen
Sollte dies auf Sie zutreffen und Sie Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer*in haben, füllen Sie gerne das nachfolgende Formular aus. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail ( wahlbuero@portawestfalica.de ) melden.
Nähere Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer*in:
Am Sonntag, dem 14. September 2025 und ggfs. am 28. September 2025 trifft sich der Wahlvorstand im Wahlraum.
Sie sorgen dort gemeinsam mit Ihrem Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer*in sind Sie z.B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer*in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und als Wahlvorsteher*in leiten Sie den Wahlvorstand.
Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen und erhalten für Ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 75,00 € (Wahlvorsteher*in) bzw. 50,00 € (sonstiges Mitglied des Wahlvorstandes).