Bürgerbeteiligung

Informationen zur Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene bringt für die Stadt Porta Westfalica und die hier lebenden Menschen vielfältige Chancen und Vorteile mit sich.

Bürgerbeteiligung ermöglicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit und ihrem Alter, sich in kommunale Entscheidungsprozesse direkt einzubringen. Sie können ihre Interessen direkt vertreten und ihre Kompetenzen in die Beratungen der politischen Gremien einfließen lassen. Über die Ausübung des Wahlrechts hinaus ermöglicht Bürgerbeteiligung allen, sich an der Entwicklung des eigenen Umfeldes und des Gemeinwesens zu beteiligen.

Auch für die gewählten Mandatsträgerinnen und -träger in den politischen Gremien bietet Bürgerbeteiligung große Chancen. Die öffentliche Diskussion, unterschiedliche Perspektiven und kreative Ideen aus der Bürgerschaft tragen dazu bei, die politischen Entscheidungen besser abwägen zu können. Entscheidungen, die mit Einbeziehung der Bürgerschaft getroffen worden sind, werden von dieser darüber hinaus auch eher getragen.

Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlich festgelegter Beteiligung und freiwilliger Beteiligung. Die einfachste Form gesetzlich verankerter Bürgerbeteiligung ist das Einbringen von Bürgeranträgen sowie von Anregungen und Beschwerden in die Beratung des Rates einer Kommune. Ein komplexerer Bereich ist die Bauleitplanung. Hier ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Planaufstellungsverfahrens vorgeschrieben. Einwohnerinnen und Einwohner können in diesem Verfahren ihre Anregungen und Bedenken einbringen, erst danach können städteplanerische Entscheidung getroffen werden.

Weitere Informationen zur gesetzlichen und zur freiwilligen Bürgerbeteiligung in Porta Westfalica: