119. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Östliche Erweiterung, GE Nammen"

Ziel und Zweck der Planung
Das Bebauungsplanverfahren 7.1 und die 119. Flächennutzungsplanänderung sollen durchgeführt werden um ansässigen Betrieben im Gewerbegebiet Nammen in östlicher Richtung eine Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Die Stadt Porta Westfalica verfolgt damit das Ziel, einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Verfahrensschritte
| Einleitungsbeschluss | 14.03.2022 |
| frühzeitige Beteiligung | 18.12.2023 – 26.01.2024 |
| Auslegungsbeschluss | 01.12.2025 |
Öffentliche Auslegung | 02.02.2026 - 06.03.2026 |