119. Änderung des Flächennutzungsplanes 

"Östliche Erweiterung, GE Nammen"

Ziel und Zweck der Planung

Das Bebauungsplanverfahren 7.1 und die 119. Flächennutzungsplanänderung sollen durchgeführt werden um ansässigen Betrieben im Gewerbegebiet Nammen in östlicher Richtung eine Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Die Stadt Porta Westfalica verfolgt damit das Ziel, einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten.

Verfahrensschritte

Einleitungsbeschluss

14.03.2022

frühzeitige Beteiligung18.12.2023 – 26.01.2024
Auslegungsbeschluss01.12.2025

Öffentliche Auslegung

02.02.2026 - 06.03.2026

Verfahrensunterlagen