63 (1) "Sondergebiet Eisbergen"

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Ziel und Zweck der Planung
Mit dieser 1. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 63 „Sondergebiet Eisbergen“ überplant. Der Geltungsbereich umfasst knapp 9.200 m² und ist mit dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes identisch. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Ziel ist die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Edeka-Marktes im Ortsteil Eisbergen.
Verfahrensschritte
| Aufstellungsbeschluss | 15.06.2026 |
| Frühzeitige Beteiligung | |
| Auslegungsbeschluss | |
| Auslegung § 3 (2) BauGB | |
| Satzungsbeschluss | |
| Rechtskraft |
Verfahrensunterlagen