63 (1) "Sondergebiet Eisbergen"


Ziel und Zweck der Planung

Mit dieser 1. Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 63 „Sondergebiet Eisbergen“ überplant. Der Geltungsbereich umfasst knapp 9.200 m² und ist mit dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes identisch. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Ziel ist die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Edeka-Marktes im Ortsteil Eisbergen.

Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss15.06.2026
Frühzeitige Beteiligung
Auslegungsbeschluss
Auslegung § 3 (2) BauGB
Satzungsbeschluss
Rechtskraft

Verfahrensunterlagen