2.6 "Gewerbegebiet Barkhausen-West"

© Stadtplanung Porta Westfalica
Ziel und Zweck der Planung
Ziel ist die Festsetzung eines nutzungsbeschränkten Gewerbegebietes sowie die Optimierung der Erschließungssituation in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.
Hinweis: Der beschlossene Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich seit dem Beschluss geringfügig geändert (siehe Abbildungen).
Verfahrensschritte
| Aufstellungsbeschluss | 08.06.2020 |
| Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB | 10.03. - 10.04.2026 |