Gerichtsurteil zu Einteilung der Kommunalwahlbezirke

Die Wahlbezirkseinteilung erfolgte in Porta Westfalica in der Sitzung des Wahlausschusses am 14.11.2019 auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen. Bei der Einteilung der Wahlbezirke wurden anhängige Verfahren zu der Berechnung der Einwohnerzahl und zur Stichwahl vor dem Verfassungsgerichtshof bereits einbezogen. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil am 20.12.19 umfänglich zur Abweichungsgrenze für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke von 25 % Stellung genommen, obwohl diese Abweichungsgrenze nicht Gegenstand der Antragstellung war.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung „der Regelungen“ zur Einteilung der Wahlbezirke Diese orientiert sich eher an einer Abweichungsgrenze 15 %. Daher ist die bereits beschlossene Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2020 vor dem Hintergrund der Urteilsgründe zu überprüfen und anzupassen. Die Wahlbezirkseinteilung in den Kommunen muss landesweit bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen sein. Aktuell wird eine Neueinteilung in Porta Westfalica vorbereitet, von der verschiedene Wahlbezirke betroffen sind. Die Neueinteilung der Wahlbezirke wird der Wahlausschuss voraussichtlich am 25.02.2020 beschließen.

Die Neueinteilung wird dazu führen, dass die Wahlberechtigten teils anderen Wahlbezirken als bisher gewohnt zugeordnet werden müssen und demnach auch andere Wahllokale am Wahltag 13.09.2020 aufsuchen müssen. Es wird um Verständnis für die Umverteilung gebeten, die durch das Urteil alternativlos wurde. Weiter wird gebeten, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten zu prüfen, ob sich das Wahllokal verändert hat.