Stadt Porta Westfalica informiert über den Sachstand „Kaiserhof“

Das gesamte Areal „Kaiserhof“ ist in den vergangenen Wochen und Tagen wieder in den Focus der Öffentlichkeit geraten. Zum Einen lag der Antrag eines Bürgers vor auf Unterschutzstellung bestimmter Teilbereiche als Baudenkmal, die noch nicht unter Denkmalschutz stehen. Ein weiterer Antrag liegt vor, den bestehenden Denkmalschutz nicht aufzuheben. Zum Anderen gibt es neue Überlegungen, wie bei Wiederherstellung des Denkmals der gesamte Bereich einer neuen Nutzung zugeführt werden kann. 

Denkmalgeschützter „Kaiserhof“ soll unbedingt erhalten werden 

Das repräsentative Hotel wurde in einer sich entwickelnden Region in den Jahren 1895 bis 1886 gebaut und ist eng verbunden mit dem Bau des Kaiser Wilhelm-Denkmals, das 1896 fertiggestellt wurde. Von März 1944 bis Ende April 1945 wurde das Hotel von den Nationalsozialisten beschlagnahmt. Ein Außenlager des KZ Neuengamme mit ca. 1500 Häftlingen wurde im hinteren Saal eingerichtet. Die Häftlinge waren unter unmenschlichen und brutalen Bedingungen auf kleinstem Raum eingepfercht. Im Hotel selbst war die SS untergebracht. Von der britischen Militäradministration wurde es 1950 wieder freigegeben und bis zur Aufgabe als Hotel geführt.

Mit dem Kaiserhof verbindet die Stadt eine fast 125 Jahre alte Geschichte. Für Generationen hat der Kaiserhof das Stadtbild geprägt, viele persönliche Erinnerungen der Bürgerinnen und Bürger und vieler Gäste sind damit verbunden. Schöne Erinnerungen, aber auch schreckliche Erinnerungen, die mit den Monaten verbunden sind, in denen dort etwa 1500 Männer im Außenlager des KZ Neuengamme an der Porta Westfalica schwer unter Hunger, Krankheit und Gewalt gelitten haben. 

Bürgermeister Bernd Hedtmann: „Die große Sensibilität in der Stadt Porta Westfalica  für dieses Areal und das denkmalgeschützte Gebäude erklärt sich aus seiner Geschichte. Bürgerschaft und Politik sind sich vollkommen einig darin, dass der „Kaiserhof“ unbedingt erhalten bleiben muss. Wir werden uns weiter nach Kräften dafür einsetzen!“ 

Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat am 24. September 2018 hierzu in einer einstimmig verabschiedeten Stellungnahme erklärt, dass der Rat der vom heimischen Verein KZ Gedenk- und Dokumentationsstätte Porta Westfalica begonnen Erinnerungskultur  zustimmt und hierzu auch die Sicherstellung des Erhalts des Kaiserhofes zählt. Die Stadt Porta Westfalica ist Mitglied des Vereins und Bürgermeister Bernd Hedtmann der 1. Vorsitzende. 

Die Stadt Porta Westfalica hat sich seit dem Brand des Gebäudes intensiv dafür eingesetzt, dass der Kaiserhof erhalten bleibt und wieder aufgebaut wird. Verantwortlich für den Erhalt eines Denkmals sind jedoch die Eigentümer. Die Stadt Porta Westfalica ist als Untere Denkmalbehörde verpflichtet, mit den dazu zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln darauf hinzuwirken, dass die denkmalrechtlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden. Das galt und gilt auch für den Eigentümer des „Kaiserhofes“. Eine einmal erfolgte Unterschutzstellung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die Löschung einer Eintragung in die Denkmalliste kann nur erfolgen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem entsprechend ist es nicht erforderlich, eine erfolgte Eintragung vor einer Rücknahme zu bewahren. 

Am 1. März 2018 wurde von einem Bürger der Antrag gestellt, weitere Teilbereiche des Areals unter Denkmalschutz zu stellen. Ein entsprechendes Unterschutzstellungsverfahren wurde von der Stadtverwaltung in Gang gesetzt. Nun hat der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) in seiner Expertise vom 19.11.2018 empfohlen, die Eintragung der baulichen Relikte des ehemaligen KZ-Außenlagers Neuengamme am Kaiserhof als Baudenkmal nicht weiter zu betreiben. Von Seiten des Bereiches Archäologie des LWL ist mit Expertise vom 09.10.2018 ein Antrag auf Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals gestellt worden für eine Fläche vor der ehemaligen kleinen Reithalle (ehemaliger Appellplatz bis einschließlich der noch vorhandenen Barackenreste). Das Anhörungsverfahren zur endgültigen Eintragung führt die Bezirksregierung Detmold durch, der Eigentümer ist darüber informiert. Sofern eine Bebauung bzw. Nutzung des vom Bodendenkmal erfassten Bereiches vorgesehen ist, ist dies in Abstimmung mit dem LWL-Archäologie möglich. Es wurde festgelegt, dass bei Vorliegen eines konkreten Bauvorhabens im Vorfeld eine

denkmalrechtliche Vereinbarung geschlossen wird, in der u.a. die Dokumentation des Bodendenkmales vereinbart wird. Der Eigentümer hat bereits signalisiert, dass im Rahmen einer Dokumentation an die Geschichte des Kaiserhofes sowie an die Geschehnisse im 2. Weltkrieg im Außenlager des KZ Neuengamme an der Porta Westfalica erinnert werden soll. 

Chronologie der Unterschutzstellung des Kaiserhofes 

1983                Eintragung des Bauwerkes Hotel Kaiserhof als Baudenkmal
1994                Fortschreibung um die westlich gelegene, zugehörige Laubenhalle
2015                Klage auf Löschung aus der Denkmalschutzliste wird vom Verwaltungsgericht abgewiesen
01. 03.2018    Ein Bürgerantrag wird gestellt auf Unterschutzstellung von Resten des ehemaligen kleinen Saales und der Stall- und Nebengebäude; das Unterschutzstellungsverfahren wird von der Stadt Porta Westfalica ordnungsgemäß eingeleitet und abgewickelt.
09.10.2018      Expertise des LWL-Archäologie zum Bürgerantrag (Bodendenkmal)
19.11.2018      Expertise des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL)  zum Bürgerantrag (Baudenkmal)
27.11.2018      Ein Bürgerantrag wird gestellt, dass der Denkmalschutz für die Laubenhalle und das Gebäude des ehemaligen Hotels Kaiserhof nicht aufgehoben werden soll
05.12.2018      Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Porta Westfalica wird über den derzeitigen Sachstand informiert. 

Städtebaulichen Voraussetzungen zur Nutzung des Areals machen Wohnen und nicht störendes Gewerbe möglich

Bei dem Areal handelt es sich um ein Mischgebiet, das Wohnen und nicht störendes Gewerbe möglich macht. Lt. § 6 Abs. 2 Baunutzungsverordnung sind in Mischgebieten zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen. Diese grundsätzlich zulässigen Nutzungen sollen in einem Bebauungsplanverfahren an die Rahmenbedingungen der Umgebung angepasst werden. Das Areal des „Kaiserhofes“ grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet und ein Fauna-Flora-Habitat. Das Gebäude und der Laubengang sind jeweils als Baudenkmal geschützt, ein bestimmter Bereich wird als Bodendenkmal geschützt werden. Diese Bedingungen sind bei einem zu realisierenden Projekt zu berücksichtigen.

Bürgermeiser Bernd Hedtmann: „Die Stadt Porta Westfalica ist sich ihrer Verantwortung für dieses sensible Areal bewusst. Für die Zukunft des „Kaiserhofes“ gilt es, die Gratwanderung zwischen Erhalt des Denkmals, der Herausstellung der historischen Bedeutung des ehemaligen Hotels „Kaiserhof“, des Gedenkens der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und einer umsetzbaren wirtschaftlichen Nutzung zu meistern.“

Um zu beurteilen, welche Nutzungen an dieser Stelle tatsächlich möglich und im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verträglich ist, ist eine konkrete Planung mit detaillierteren Aussagen inkl. Erschließung notwendig. Neben Einschätzung und Prüfung durch die Verwaltung wird für diesen Bereich auch eine politische Beratung und Beschlussfassung erforderlich sein. Der neue Vorschlag des Eigentümers wird unter den hier genannten Kriterien geprüft werden. Die Stadt Porta Westfalica hat ein großes Interesse daran, dass zielführende Gespräche geführt und tragfähige und rechtskonforme Kompromisse gefunden werden können.

Das Hotel „Kaiserhof“ in Barkhausen an der Porta Westfalica 

1895 bis 1896      Bau des Hotels in Verbindung mit dem Bau des Kaiser Wilhelm-Denkmals (fertig gestellt 1896)
1944 bis 1945      Beschlagnahmung durch die Nationalsozialisten. Errichtung des Außenlagers des KZ Neuengamme mit ca. 1500 Häftlingen.
1945 bis 1950      Nutzung durch die britische Militäradministration
1950 bis 2011      Nutzung als Hotel bis zur Aufgabe; am 07. Dezember kommt es zu einem großen Gebäudeschaden durch einen Brand, ein Teilabbruch erfolgt
2013                    Beginn der Bauarbeiten
2015                    Das Dach des Gebäudes ist gedeckt
2016                    Ein neuer Eigentümer erwirbt den ehemaligen „Kaiserhof“
2018                    Neue Überlegungen zur Nutzung des Areals