Antrag für Windkraftanlage in Porta Westfalica-Möllbergen

Über diesen Antrag wird in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zum Thema Windenergieanlage in Möllbergen am 17. September unter Tagesordnungspunkt  4  „Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage“ informiert.

Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50m sind immissionsschutzrechtlich genehmiungspflichtig. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden Anträge bei der Genehmigungsbehörde, hier dem Kreis Minden-Lübbecke, gestellt.

Die Kreisbehörde entscheidet über die eingegangenen Antragsunterlagen und prüft mögliche Ausschlussgründe, z.B. Gründe des Immissionsschutzes, des Artenschutzes oder auch Schattenwirkung und Wirkung in der Landschaft. Die Unterlagen können bei der Kreisbehörde eingesehen werden.

Die Stadt Porta Westfalica wird um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch gebeten. Die umfangreichen Antragsunterlagen werden in den nächsten Wochen von der Stadt Porta Westfalica geprüft. Die Stellungnahme der Verwaltung wird dann in der nächsten Ausschusssitzung vorgestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Stadtverwaltung nur über den beantragten Standort informieren. Fragen  z.B. zu den vorliegenden Gutachten oder den erwarteten Auswirkungen, können in dieser Sitzung nicht beantwortet werden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nicht die Stadt Porta Westfalica, sondern der Kreis Minden-Lübbecke Genehmigungsbehörde und Ansprechpartner für das Verfahren ist.