Landtagswahl 2017

Für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 ist das Wahlbüro der Stadt Porta Westfalica ab Montag, dem 10. April 2017, während der allgemeinen Öffnungszeiten geöffnet und telefonisch erreichbar unter 0571 791 119. E-Mail können gesendet werden an wahlbuero@portawestfalica.de. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus I, Kempstraße 1, Raum 0.34 im Erdgeschoss. Für Fragen zum Wahlverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gern zur Verfügung.

Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 23. April 2017 allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica zugestellt.  Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens bis zum 28. April 2017, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist das jeweilige Wahllokal zu entnehmen.
Wird eine Briefwahl gewünscht, können die nötigen Unterlagen bis spätestens 12. Mai 2017, 18:00 Uhr, bei der Stadt beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Es ist auch möglich, einen formlosen, unterschriebenen Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift zu stellen. Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail oder online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ebenso ist auch eine persönliche mündliche, nicht jedoch telefonische, Antragstellung möglich. Hierfür können die Wahlberechtigten mit ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und dem Personalausweis im Wahlbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich vorsprechen.

Wer für eine andere Person einen Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Die Stimmzettel für die Briefwahl stehen voraussichtlich nach den Osterfeiertagen zur Verfügung. Das genaue Lieferdatum steht jedoch nicht fest. Briefwahlunterlagen können erst ausgehändigt werden, sobald die Stimmzettel verfügbar sind.