Zustands- und Funktionsprüfung von Abwasserleitungen
Mit Änderung des Landeswassergesetzes vom 16. März 2013 ist die bisher
geltende Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen (§ 61 a LWG)
aufgehoben und durch eine Rechtsverordnung ersetzt worden. Die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ist am 09.11.2013 in Kraft getreten. Einer Zustands- und Funktionsüberprüfung unterzogen werden müssen
Abwasserleitungen auf Grundstücken in Wasserschutzgebieten. In Porta
Westfalica liegen von ca. 11.000 bebauten Grund-stücken ca. 3.000 Grundstücke
in Wasserschutzge-bieten. Je nach Baujahr und Nutzung sind unter-schiedliche
Fristen zu beachten. Die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor
dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles
oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, muss bis zum 31.12.2015
durchgeführt werden. Alle anderen Abwasserleitungen (d.h. jüngeren Baujahres)
sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen. Von dieser generellen Prüfungspflicht
bis zum 31.12.2020 sind folgende Portaner Wasserschutzgebiete betroffen: Nammen, Holzhausen – Eisbergen, Vlotho – Buhn, Minden – Portastraße, Minden – Meißen. Die Lage der Wasserschutzgebiete können auf der Internetseite www.minden-luebbecke.de in der Rubrik Region/Natur-und-Landschaft eingesehen werden. Ob ein Grundstück in einem dieser Wasserschutzgebiete liegt, kann auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica eingesehen werden unter www.portawestfalica.de unter der Rubrik _porta_westfalica/Rathaus/Verwaltung/ Wirtschaftsbetrieb/Abwasser. Der Wirtschaftsbetrieb wird zu diesem Thema auch eine Informationsveranstaltung durchführen. Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig über die Presse bekannt gegeben. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebs während der Öffnungszeiten am Standort Möllberger Straße 67 persönlich, telefonisch und auch per E-Mail zur Verfügung.