Stellungnahme zum Bebauungsplan Homanns Kamp

Mit ihrem Vorschlag, den Bebauungsplan zu ändern, strebt die Stadt Porta Westfalica unter anderem den Endausbau der Straße und die Erschließung der noch nicht bebauten
Grundstücke an. Der ursprüngliche Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 „Findelbrink“ wurde erstmals 1999 bekannt gemacht. 2007 wurde durch ein Urteil des Ober-verwaltungsgerichts Münster in einer anderen Planung erkennbar, dass im Bebauungsplan Nr. 6 die entsprechenden Vorhaben zu wenig konkretisiert wurden.
Um die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans herzustellen, wurde in einem
ergänzenden Verfahren der Bau von (höchstens) 22 Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie deren Erschließung festgelegt. Der Rat der Stadt Porta Westfalica beschloss diese Ergänzungen per Satzung im Jahr 2008. Bis heute war es jedoch nicht möglich, die Vorgaben des Plans, den Endausbau der Straße und die Erschließung aller Grundstücksparzellen zu realisieren. Hintergrund hierfür ist, dass mit dem Erschließungsträger kein neuer, dem 2008 geänderten Bebauungsplan entsprechenden Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde. Dieses Versäumnis konnte von der Stadtverwaltung nicht geheilt werden, da der Erschließungsträger bislang nicht bereit ist, den geänderten Durchführungsvertrag im Nachhinein zu unterschreiben.

Der Bedarf an Wohnformen hat sich im Laufe der Jahre geändert. Insbesondere in Hausberge werden Ein- und Zweifamilienhäuser weniger nachgefragt. Vielmehr ist in den
letzten Jahren ein größeres Interesse an Miet- und Eigentumswohnungen sowie auch an kleineren Wohneinheiten zu verzeichnen. Dies hat vor Allem als Ursache, dass die Einwohnerzahlen der Stadt Porta Westfalica rückläufig sind und daher das Angebot von klassischen Einfamilienhäusern die Nachfrage übersteigt. Demgegenüber gibt es nur wenige Wohnformen für z.B. alleinstehende Paare, alleinerziehende Eltern oder auch für Singles, die gerade in Hausberge auf Grund der dort vorhandenen Infrastruktur-einrichtungen und der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr entsprechende Angebote suchen. Vermehrt wollen auch Seniorinnen und Senioren ihren Grundbesitz altersgerecht gestalten und benötigen daher barrierefreie und kleinere Wohnungen.

Um den heutigen Bedarf zu decken, ist der Bau von Mehrfamilienhäusern erforderlich. Da die Errichtung von Mehrfamilienhäusern am Homanns Kamp durch den bestehenden Plan jedoch nicht zulässig ist, soll nach dem Willen der Verwaltung der Bereich mit
einem normalen Angebotsbebauungsplan überplant werden, der im unteren Teilbereich Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 Wohneinheiten zulässt. Durch die Neuaufstellung des Planes wird dann auch eine Chance gesehen, alle offenen Fragen gemeinschaftlich und im Konsens mit dem Erschließungsträger rechtsverbindlich zu regeln. Im neu aufzustellenden Bebauungsplan sollen die Maße der baulichen Nutzung nicht verändert werden. Geschossigkeit, Trauf- und Gebäudehöhen sowie Gebäudelänge bleiben entsprechend der bisherigen Planungen gleich. Deshalb sind die bereits von Anwohnern geäußerten Befürchtungen, hier könnte möglicherweise eine unmaßstäbliche Bebauung zu Beeinträchtigungen führen, unbegründet. Um den Einwänden der Anwohner insbesondere im Hinblick auf entstehende Verkehrsprobleme gerecht zu werden, wird nun von der Stadtverwaltung geprüft, den Bereich, in dem Mehrfamilienhäuser zugelassen werden, kleiner zu fassen.

Nach dem intensiven Austausch über die Vor- und Nachteile der geplanten Veränderungen im Bezirksausschuss, wird eine weitere Beratung in den Fraktionen über den vorgestellten Bebauungsplanentwurf erfolgen.


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