Die Stadt sucht Wahlhelferinnen- und helfer

Am 25. Mai werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die
Mitglieder des Kreistages des Kreises Minden-Lübbecke sowie die Mitglieder des
Rates der Stadt Porta Westfalica gewählt. Gleichzeitig finden auch die Wahl des
Bürgermeisters der Stadt Porta Westfalica und die Wahl des Landrates des Kreises
Minden-Lübbecke statt. Für die Durchführung der Wahlen und ggf. der Stichwahlen werden in den Wahlvorständen ca. 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für die Mitwirkung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro gezahlt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Porta Westfalica müssen
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche bzw. die
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Zu den Aufgaben des
Wahlvorstandes gehören u. a. die Prüfung der Wahlberechtigung, der Vermerk der
Stimmabgabe im Wählerverzeichnis, die Ausgabe der Stimmzettel, die
Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen sowie die Auszählung der
Stimmzettel. Besondere Vorkenntnisse sind für die Ausübung des Ehrenamtes nicht
erforderlich. In die Aufgaben im Wahlvorstand und der Schriftführung werden die
Wahlhelferinnen und -helfer im Rahmen einer Schulung eingewiesen.

Ab 7:30 Uhr bereitet der Wahlvorstand das Wahllokal vor. Die
Wahlhandlung beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Nicht alle Mitglieder
des Wahlvorstandes müssen ständig vor Ort sein, die übliche Einteilung in einem
Schichtsystem erfolgt in Abstimmung mit dem Wahlvorsteher. Unmittelbar nach der
Schließung der Wahllokale erfolgt die Ergebnisermittlung, bei der alle Mitglieder
des Wahlvorstandes anwesend sein sollen.

Anmeldungen nimmt die Stadt Porta Westfalica unter der Telefonnummer
0571/791-134 oder per Email (tobias.debbe@portawestfalica.de) entgegen und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.