Schiedsleute von Bürgermeister Hedtmann verabschiedet

Am 03. Juli 2014 verabschiedete Bürgermeister Bernd Hedtmann zwei Schiedsleute der Stadt Porta Westfalica im Rathaus. Bürgermeister Hedtmann dankte für das jahrelange Engagement, durch das viele Streitigkeiten geschlichtet werden konnten. Bürgermeister Hedtmann: „Sich vertragen ist besser als klagen – dies ist die Überschrift, die über Ihrer Arbeit steht. Gut zuhören, auf die strittigen Parteien eingehen in einer Atmosphäre, die eine einvernehmliche Lösung ermöglicht, hat schon zu vielen außergerichtlichen Einigungen geführt. Durch Ihren ehrenamtlichen Einsatz bleibt vielen Bürgerinnen und Bürgern der Gang vor die Gerichte erspart. Die Stadt braucht Menschen wie Sie, die sich bereiterklären, diese Aufgabe zu übernehmen!“

 

Bürgermeister Bernd Hedtmann mit Gregor Wundes, Erika Franke und Hans-Joachim Reimer (v.l.)

Die Stadt Porta Westfalica ist in fünf Schiedsamtsbezirke aufgeteilt.  Erika Franke, Hans-Joachim Reimer und Gregor Wundes waren seit geraumer Zeit für alle Bezirke tätig. Nun legen Erika Franke, die das Schiedsamt 10 Jahre ausgeübt hat, und Gregor Wundes, der 15 Jahre Schiedsmann war, ihre Ämter aus Altersgründen nieder. Die
Arbeit hat beiden Freude gemacht. „Die Leute wollen sich vertragen, es fehlt nur je-mand, der den Knoten durchschlägt. Sie können sich dann einigen und man sieht sie später zusammen an der Theke sitzen. Das sind schöne Erfolgserlebnisse “, so Gregor Wundes. Hans-Joachim Reimer, der seit 5 Jahren für den Bezirk 1 (Barkhausen) Schiedsmann ist, wird für die Bürgerinnen und Bürger aller Bezirke als Schiedsmann tätig werden. Doch auf Dauer kann er die 5 Bezirke nicht abdecken. Deshalb sucht die Stadt Porta Westfalica Bürgerinnen und Bürger, die bereits sind, dieses interessante Ehrenamt auszuüben.

Für viele Streitigkeiten, die auch Gegenstand einer Klage sein könnten, ist ein Streit-schlichtungsverfahren obligatorisch vorgeschrieben. Nur nach Durchführung eines solchen Verfahrens ist – sofern das Verfahren nicht zu einem positiven Ergebnis führt – eine Klage zulässig. Doch auch dann, wenn ein Streitschlichtungsverfahren nicht vor-geschrieben ist, kann ein Schiedsamt eine außergerichtliche Streitschlichtung durch die Gespräche mit den Kontrahenten bewirken. Dies ist wesentlich einfacher und günstiger, als ein aufwändiger und teurer Rechtsstreit.

Gegenstand eines Streitschlichtungsverfahrens können sein Privatklagendelikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahr-lässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetz, nach-barrechtliche Streitigkeiten, Verletzung der persönlichen Ehre (nicht Presse und Rund-funk). Dabei stellt Erika Franke fest: „Der Grünschnitt ist meistens das Problem.“

Schiedsfrauen und -männer entlasten die Gerichte und sorgen auf einem einfachen Weg dafür, dass Einigung möglich ist und so mit auch menschlichen Beziehungen durch ein förmliches Verfahren nicht noch weiter belastet werden. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig, die Auslagen werden erstattet. Sie werden vom Rat einer Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Die Schiedsleute werden geschult. An eine Person, die ein Schiedsamt ausübt, werden be-stimmte Anforderungen gestellt. Sie muss öffentliche Ämter bekleiden dürfen, in dem
jeweiligen Bezirken wohnen und zwischen 30 und 60 Jahre alt und von ihrer Persönlich-keit her geeignet sein für ein solches Amt, z.B. durch ein starkes Gerechtigkeitsempfind-en und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten.

Zu vergeben ist der Schiedsamtsbezirk  2 mit Eisbergen und Lohfeld, der Bezirk 3 mit Hausberge und Holzhausen, der Bezirk 4 mit Lerbeck, Kleinenbremen, Wülpke, Neesen und Nammen sowie der Bezirk 5 mit Veltheim, Costedt, Holtrup, Möllbergen und Venne-beck. Bis die Schiedsämter besetzt sind, ist Hans-Joachim Reimer für alle Bürgerinnen und Bürger zuständig: „Der Umgang mit Menschen macht mir Freude und ich lote gern die Streitigkeiten aus mit dem Ziel, eine Einigung zu erzielen.“

Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Stadt Porta Westfalica, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica. Ansprech-partner für weitere Fragen ist Detlef Brand, Tel.: 0571/791-254, E-Mail: detlef.brand@portawestfalica.de.