Europa- und Kommunalwahlen

Es befindet sich im Rathaus I, Kempstraße 1, 1. Etage, Raum 1.06. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro unter der Rufnummer: 0571/791-119 zu erreichen
(E-Mail: wahlbuero@portawestfalica.de).

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica zugestellt. Wer bis zum 04. Mai 2014 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens bis zum 09. Mai 2014, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt Auskunft darüber, für welche Wahlen die Wahl-berechtigung besteht. Am 25. Mai 2014 finden neben der Europawahl die Kommunal-wahlen (Landrats- und Bürgermeisterwahl sowie Wahl der Vertretung des Kreises und der Vertretung der Stadt Porta Westfalica) statt. Zu beachten ist, dass die Voraus-setzungen für die Wahlberechtigung unterschiedlich sind. Für die Europawahl ist die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung, bei den Kommunalwahlen ist die Wahlberechtigung an die Vollendung des 16. Lebensjahres geknüpft. Ebenso sind bei den Kommunalwahlen alle EU-Bürger ohne besondere Antragstellung wahlberechtigt, bei der Europawahl hingegen können Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dieser Antrag ist bis spätestens 04. Mai 2014 zu stellen.

Briefwahlunterlagen können schriftlich bei der Stadt angefordert werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe ist ein entsprechender Antrag aufgedruckt. Daneben ist es auch möglich, einen formlosen, unterschriebenen Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift zu stellen. Natürlich können die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail oder online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ebenso ist auch eine mündliche, nicht jedoch telefonische, Antragstellung möglich. Hierfür sollten die Wahlberechtigten mit ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und dem Personalausweis im Wahlbüro während der allgemeinen Öffnungszeiten persönlich vorsprechen.

Für eine etwaige Stichwahl (Landrat und/oder Bürgermeister) wird kein zusätzlicher Wahlbenachrichtigungsbrief versandt. Falls auch für diese Wahl Briefwahl gewünscht wird, ist dieses auf den Antrag entsprechend zu vermerken.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gern zur Verfügung.