Eigentümer des Gebäudes Georg-Rost-Straße 4 wendet Unbewohnbarkeitserklärung ab

Nachdem gravierende Mängel, insbesondere die Funktionsuntüchtigkeit der
Heizung der Stadt Porta Westfalica bekannt wurden, hatte sich die Verwaltung  in Zusammenarbeit mit dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Mieterverein mit der Situation eingehend befasst. Es wurden bei einer Besichtigung gravierende Mängel festgestellt.

Der Eigentümer hatte sich trotz mehrfacher Aufforderungen nicht veranlasst gesehen, diese Mängel, die seit Monaten bestehen und mehrfach angemahnt wurden, abzustellen. Insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende
kältere Wetterlage sah sich die Stadt Porta Westfalica gezwungen, Maßnahmen
entsprechend des Wohnaufsichtsge-setzes zu ergreifen.

Bürgermeister Hedtmann: „Den Bescheid, in dem die Unbewohnbarkeit des Gebäudes erklärt wird, habe ich heute morgen unterschrieben. Nun kam die Meldung, dass die Heizung wieder in Gang gesetzt werden kann. Ich bin sehr froh darüber, dass der Eigentümer gehandelt hat, wenn auch auf die letzte Minute. Doch als Bürgermeister kann ich es nicht hinnehmen, dass Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt durch eine fehlende Beheizung unter Umständen erhebliche gesundheitliche Schäden erleiden.“

Die Erklärung der Unbewohnbarkeit hätte als Folge nach sich gezogen,
dass der Eigentümer keine leerstehenden Wohnungen hätte vermieten dürfen. Den jetzigen Mietern hätte er ebenfalls in einer bestimmten Frist Ersatzwohn-raum zur Verfügung stellen müssen. Bei Zuwiderhandlung kann eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro verhängt werden.

Damit sind jedoch noch nicht alle Mängel behoben. Die Stadt wird weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dafür zu sorgen, dass der Eigen-tümer die zu erfüllenden Brandschutzmaßnahmen durchführt sowie den
funktionsuntüchtigen Fahrstuhl repariert.