Information zur Landtagswahl und der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Porta Westfalica 2022

Der Besuch des Wahlbüros ist ohne vorherige Terminabsprache möglich; dies gilt unabhängig von ggf. bestehenden Zutrittsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen und es wird empfohlen, einen eigenen Stift mitzubringen. Telefonisch erreichbar ist das Wahlbüro unter 0571 791 118, E-Mails können gesendet werden an wahlbuero@portawestfalica.de. Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gern beantwortet.

Allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica wird bis zum 24. April 2022 ein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt, in dem den Wählerinnen und Wählern der ihnen zugeordnete Wahlraum bekannt gegeben wird.  Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens jedoch bis zum 29. April 2022, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Unterlagen für eine Briefwahl können bis spätestens 13. Mai 2022, 18:00 Uhr, bei der Stadt beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Sofern eine Briefwahl gewünscht wird, kann auf verschiedenen Wegen ein Antrag gestellt werden. Verwendet werden kann der Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Briefwahlunterlagen können per E-Mail oder zu gegebener Zeit online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ein formloser, persönlich unterschriebener Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift kann ebenfalls eingereicht werden. Bei Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes sowie des Personalausweises ist es auch möglich, im Wahlbüro mündlich einen Antrag zu stellen.

Für eine andere Person kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden, sofern hierfür eine schriftliche Vollmacht erteilt wurde. Eine Abholung von Briefwahlunterlagen für höchstens vier Personen ist zulässig und es ist ebenfalls jeweils eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Briefwahlunterlagen können erst ausgehändigt werden, sobald die Stimmzettel verfügbar sind. Das genaue Lieferdatum für die Stimmzettel steht noch nicht fest (voraussichtlich 15./16. Kalenderwoche).