Informationen zur Landratswahl


Allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica wird bis zum 25.12.2022 ein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt.  Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens jedoch bis zum 30.12.2022, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Unterlagen für eine Briefwahl können bis spätestens zum 13. Januar 2022, 18:00 Uhr, bei der Stadt beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Sofern eine Briefwahl gewünscht wird, kann auf verschiedenen Wegen ein Antrag gestellt werden: Verwendet werden kann der Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Briefwahlunterlagen können per E-Mail oder zu gegebener Zeit online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ein formloser, persönlich unterschriebener Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift kann ebenfalls eingereicht werden. Bei Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes bzw. des Personalausweises ist es auch möglich, im Wahlbüro mündlich einen Antrag zu stellen.

Für eine andere Person kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden, sofern hierfür eine schriftliche Vollmacht erteilt wurde. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen ist für höchstens vier Personen zulässig und es ist ebenfalls jeweils eine schriftliche Vollmacht erforderlich.