Geflüchtete aus der Ukraine: Stadt Porta Westfalica ist gut aufgestellt

Eine zentrale Zuweisung erfolgte an die Stadt Porta Westfalica derzeit noch nicht. Eingereist wurde auf private Initiative und häufig mit Unterstützung von Ehrenamtlichen, die die Einreise mit PKW und Bussen organisieren. Es besteht zunächst keine Pflicht für die aus der Ukraine Eingereisten, sich registrieren zu lassen oder anzumelden, da für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen eine visumfreie Einreise gestattet ist. Nach Ablauf der 90 Tage sind aus der Ukraine eingereiste Personen vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV vom 07.03.2022, gültig bis zum 23.05.2022). Hierzu gehören ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Deutschland aufhalten oder künftig einreisen sowie nicht-ukrainische Staatsangehörige, die nach Kriegsausbruch aus der Ukraine eingereist sind. Nach Ablauf der drei Monate müssen sich Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden oder anderen Unterstützenden wohnen bei der jeweiligen Kommune anmelden. Eine freiwillige frühere Anmeldung ist möglich und für die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen auch erforderlich.

Sofern ein Antrag gestellt und bewilligt wird, erhalten Geflüchtete derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab Juni 2022 haben sich Bund und Länder verständigt, Grundsicherung zu gewähren und die aus der Ukraine Geflüchteten wären dann Anerkannten gleichgestellt. Derzeit bewältigt die Stadtverwaltung den durch Registrierung und durch Antragstellung für Leistungen entstehenden Mehraufwand durch Umstrukturierung. Sollte sich der Aufwand weiter verstetigen, ist eine Aufstockung der personellen Kapazitäten jedoch erforderlich und wird dann erfolgen.

Ein Asylantrag muss von den Geflüchteten nicht gestellt werden, da laut EU-Ratsbeschluss vom 03.03.2022 alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge automatisch einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr erhalten, der auf insgesamt bis zu 3 Jahre verlängert werden kann. In den kommenden Tagen und Wochen sollen derzeit alle aus der Ukraine Geflüchteten die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz vom jeweiligen zuständigen Ausländeramt erteilt bekommen. Damit verbunden ist die Zuweisung in eine Kommune, die Erlaubnis eine Arbeit aufzunehmen sowie der verpflichtende Besuch einer Schule von schulpflichtigen Kindern. Kinder und Jugendliche können jedoch auch schon vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels durch das kommunale Integrationszentrum einer Schule zugewiesen werden.

Die Geflüchteten sind in Porta Westfalica zu einem großen Teil in privaten Unterkünften untergebracht, aktuell sind 185 Plätze in den städtischen Einrichtungen bzw. in von der Stadt angemieteten Objekten belegt. Die Stadt Porta Westfalica unterstützt bei der Unterbringung in privaten Wohnungen die Wohnungseigentümer mit einer Pauschale pro Person. Wohnungen, die der Stadt angeboten werden und die geeignet sind, werden ggfs. von der Stadt angemietet. In der ehemaligen Porta-Schule konnten in einem ersten Bauabschnitt 72 Plätze bereitgestellt werden. In einem zweiten Bauabschnitt sind insgesamt 150 weitere Plätze vorgesehen, von denen ca. 50 Plätze bereits fertig gestellt sind und weitere 50 Plätze kurzfristig fertig gestellt werden sollen. Insgesamt sollen dort ca. 220 Personen Unterkunft finden. 

Die Stadt Porta Westfalica hat für die Flüchtlingsbetreuung bereits vor einigen Jahren eine Kooperationsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Vlotho getroffen. Für eine Aufstockung der personellen Kapazität ist die Stadt mit dem Diakonischen Werk im Gespräch. Auch der Quartiersmanager für Lerbeck, der in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) für die Stadt Porta Westfalica tätig ist, wird die Geflüchteten in der ehemaligen Porta-Schule unterstützen. 

Die Stadt Porta Westfalica bedankt sich für die große Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung. Durch die vielseitige Unterstützung des Ehrenamtes sowie durch Sach- und Geldspenden kann über den Mindeststandard hinaus die Lebenssituation der Geflüchteten verbessert werden.  Ausgesprochen viele Sachspenden wurden abgegeben, so dass der Bedarf reichlich gedeckt ist und derzeit keine weiteren Sachspenden benötigt werden. Abgegeben wurden Kleidung, Kinderwagen, Betten und Einrichtungsgegenstände jeglicher Art. Ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger sorgen dafür, dass die Sachspenden verteilt werden. Darüber hinaus hat die Stadt Porta Westfalica ein Konto eingerichtet für Geldspenden, durch die die Geflüchteten z.B. durch Angebote für Kinder oder für Deutschkurse unterstützt werden können. Gespendet werden kann auf das städtische Konto bei der Sparkasse Bad Oeynhausen-Porta Westfalica, IBAN DE87 4905 1285 0060 0167 48. Spendenquittungen werden auf Wunsch ausgestellt. Hierfür ist es wichtig, bei Überweisung die Adresse im Verwendungszweck anzugeben. Bürgerinnen und Bürger, die gespendet haben und eine Quittung wünschen, können sich über die E-Mail-Adresse finanzwesen@portawestfalica.de an die Stadt Porta Westfalica wenden. Die Spenden werden für die Geflüchteten hier vor Ort verwendet.