Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:

  1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.

  2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgeramt der Stadt Porta Westfalica im Rathaus II, Hauptstraße 14, 32457 Porta Westfalica zu erklären. Er gilt bis zu dessen Widerruf.
Ein Antragsvordruck zur Einrichtung oder Aufhebung einer Übermittlungssperre  ist auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica unter http://www.portawestfalica.de/sv_porta_westfalica/Rathaus/Service/Formulare/Meldeangelegenheiten/Antrag%20%C3%9CSP.PW.pdf
eingestellt.
 

Porta Westfalica, den 30.01.2020


Stadt Porta Westfalica
Der Bürgermeister
Bürgeramt