Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Die freien Träger der Jugendhilfe haben mindestens 12 Personen als stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreterinnen des JHA vorzuschlagen. Ziel ist es, ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung zu erhalten.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Rat 6 stimmberechtigte Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter*innen im JHA für die Wahlzeit des Rates aus.
Bei der Ernennung sind die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich der Stadt angemessen zu berücksichtigen.

Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer auch
– aufgrund persönlicher Voraussetzungen – dem Rat angehören könnte. Die/der zu Wählende muss u.a. also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im Bereich der Stadt Porta Westfalica haben.

Ihre Vorschläge richten Sie bitte schriftlich bis spätestens zum 18.09.2020 an die Stadt Porta Westfalica, Jugendamt, z. Hd. Frau Grieger, Hauptstraße 14, 32457 Porta Westfalica.

Porta Westfalica, 21.07.2020

B. Hedtmann
Bürgermeister