Dentalcenter südlich Kirchweg

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 42 „Dentalcenter südlich Kirchweg“ soll vor dem Hintergrund einer neuen Rechtsprechung des OVG NRW erneut öffentlich ausgelegt werden, um das Risiko eines möglicherweise in der ursprünglichen Bekanntmachung zur Offenlage erfolgten Formfehlers auszuschließen.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 „Dentalcenter südlich Kirchweg“ auszulegen. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die bauliche Erweiterung des ansässigen Zahnzentrums in der Gemarkung Lerbeck, Flur 3.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter als Teil der Begründung.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Boden, auf Wasser, auf das Klima sowie auf die Landschaft geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich im Umweltbericht

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutzwürdigkeit, Versickerungsfähigkeit, Bodendenkmale, Vorbelastung und Altlasten/Kampfmittel

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich im Umweltbericht

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Oberflächenwasser, Überschwemmungsgebiet und Vorbelastung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft finden sich im Umweltbericht

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorbelastung und solarenergetisches Potenzial

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere finden sich im Umweltbericht

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Biotoptypen, bestehende Bebauung, Grünfläche, Hausgärten, Gehölzbestände, Ackerfläche, Biotopverbund, Fauna/planungsrelevante Arten und Vorbelastung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich im Umweltbericht

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vorbelastung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich im Umweltbericht

- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Siedlungsstruktur, Erholungsflächen und Vorbelastung

Der oben genannte Entwurf, einschließlich der Begründung und verfahrensrelevanten Unterlagen, liegt in der Zeit vom 10.02.2020 bis 16.03.2020 während der Dienststunden, und zwar

montags       von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

dienstags      von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr

mittwochs     geschlossen

donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr

freitags         von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica abgegeben werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren (Tel.: 0571/791-322).

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Porta Westfalica, 23.01.2020

Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann