Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Gewerbeflächen am Kirchweg“ gem. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 08.06.2020 beschlossen, die mit Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2019 eingeleitete 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Lerbeck zwischen B 482 und L 764“ in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbeflächen am Kirchweg“ überzuleiten und diesen gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die bauliche Erweiterung des Logistikzentrums des ansässigen Badarmaturen-Herstellers in der Gemarkung Lerbeck, Flur 3.

Karte BPlan v43

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1] Wesentliche Auswirkungen der Planung auf die Belange von Natur und Landschaft und den Artenschutz als Teil der Begründung
[2] Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 BNatSchG
[3] FFH-Vorprüfung gemäß § 34 (1) BNatSchG 
[4] Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
[5] Schalltechnischer Bericht
[6] Verkehrsgutachten
[7] Stellungnahme Grundwasserauswirkungen
[8] Gutachten BV Logistik Immobilie, Gewerbegebiet Lerbeck, Porta Westfalica Teil 1 & 2 (Geotechnisches Gutachten)  

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1], [4], [5] und [6],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden durch Luftschadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Lichtemissionen, Wärmeemissionen, Gerüche und Abfälle; Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitnutzung. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
- finden sich in [1], [2], [3] und [4],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen des Vorhabens auf das vorhandene Arteninventar, unter bes. Berücksichtigung der schützenswerten Fledermaus- und Vogelarten; Auswirkungen durch baubedingte Eingriffe i.S.v. temporärer Flächeninanspruchnahme, Lärm, Stäuben, Erschütterungen und Unfällen im Zuge der Bauarbeiten; Auswirkungen durch anlagebedingte Wirkfaktoren i.S.v. Flächenumwandlungen, Bodenverdichtung und -versiegelung, Vernichtung von Lebensräumen für die Tierwelt und veränderte Lichtverhältnisse; Auswirkungen durch betriebsbedingte Wirkungen i.S.v. Lärm, Erschütterungen durch Verkehr, optische Wirkungen, die Anwesenheit von Menschen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen
- finden sich in [1], [3] und [4],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch baubedingte Eingriffe i.S.v. temporärer Flächeninanspruchnahme, Lärm, Stäuben, Erschütterungen und Unfällen im Zuge der Bauarbeiten; Auswirkungen durch anla-gebedingte Wirkfaktoren i.S.v. Flächenumwandlungen, Bodenverdichtung und -versiegelung und veränderte Lichtverhältnisse; Auswirkungen durch betriebsbedingte Wirkungen i.S.v. Lärm, Erschütterungen durch Verkehr, optische Wirkungen, die Anwesenheit von Menschen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
- finden sich in [1] und [3],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächenneuinanspruchnahme, überbaubarer Fläche.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
- finden sich in [1], [3], [7] und [8],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenversiegelung, Bodenbeschaffenheit, Lebensraum-, Speicher- und Pufferfunktion des Bodens sowie Schutzfunktion der Deckschichten. 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- finden sich in [1], [7] und [8],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen des Vorhabens auf Oberflächengewässer, Grundwasser, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf das Geländeklima, die kleinklimatischen Funktionen des Plangebietes, die Luftqualität und das Lokalklima.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf das Ortsbild von Lerbeck und das Landschaftsbild.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf Bau- und Bodendenkmäler. 

Der Planentwurf, die Begründung die sonstigen Planunterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 03.07. - 04.08.2020 während der Dienststunden, und zwar

- Montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwochs geschlossen
- Donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG, zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Darüber hinaus kann ein individueller Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung vereinbart werden (Tel.: 0571/791-321; E-Mail: eike.krueger@portawestfalica.de). Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. 
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dies kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an die o.g. Adressen erfolgen. Für die Abgabe von Stellungnahmen kann auf Wunsch auch ein individueller Termin unter o.g. Kontaktdaten vereinbart werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Porta Westfalica, den 18.06.2020
Der Bürgermeister

Bernd Hedtmann