5. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.1.1

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 02.12.2019 beschlossen, die 5. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.1.1 „Gewerbegebiet Barkhausen, westlich des Erbeweges" (nach §13 BauGB als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren) aufzustellen. Ziel ist die Ergänzung der rechtsverbindlichen textlichen Festsetzungen zur ausnahmsweise zulässigen Nutzung innerhalb eines nutzungseingeschränkten Gewerbegebietes in der Gemarkung Barkhausen, Flur 5.

Für die Änderung der Satzung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewandt. Von einem Umweltbericht wird demnach gem. § 13 (3) BauGB abgesehen.

BPlan 2.1.1

Der oben genannte Entwurf, einschließlich der Begründung und verfahrensrelevanter Unterlage, liegen in der Zeit vom 24.02.2020 bis 27.03.2020 während der Dienststunden, und zwar

montags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica in 32457 Porta Westfalica, Kempstraße 1, 2. OG zu jedermanns Einsichtnahme, aus. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen bei der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica abgegeben werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme in der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren (Tel.: 0571/791-322).
Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Porta Westfalica (www.portawestfalica.de/bauleitplanung) unter dem Punkt „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ heruntergeladen werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Porta Westfalica, 06.02.2020
Der Bürgermeister


Bernd Hedtmann