Öffentliche Auslegung von Vorschlagslisten

  1. Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in der Sitzung am 14. Mai 2018 den Be-schluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bielefeld und das Amtsgericht Minden gefasst.

  2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Porta Westfalica hat in der Sitzung am 04.Juni 2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und –schöffen für das Landgericht Bielefeld und das Amtsgericht Minden gefasst.

    Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

    25. Juni 2018 bis zum 29. Juni 2018 im Ordnungsamt der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Zimmer 2.03, zu folgenden Zeiten aus:

    Montags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

    Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Ordnungsamt, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Porta Westfalica, 05. Juni 2018 

Bernd Hedtmann
Bürgermeister