Erneute öffentliche Auslegung

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 05.02.2018 beschlossen, die 2. Änderung der Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Bereich „Dorf Costedt“ (Innenbereichssatzung) erneut öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich sind die Flächen westlich des Maschweges in der Gemarkung Costedt, Flur 3.

Geltungsbereich IB Costedt 2. Änd

Gemäß § 4a (3) wird die Satzungsänderung erneut öffentlich ausgelegt. Die erneute Auslegung ist aufgrund der geänderten Baugrenzen entlang der Zufahrt zum Gebäude „Maschweg 14“ erforderlich.

Für die Änderung der Satzung wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von einem Umweltbericht wird demnach gem. § 13 (3) BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Satzung liegt in der Zeit vom 12.03. bis 29.03.2018 während der Dienststunden und zwar

  • montags     von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • dienstags     von 8.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • mittwochs     geschlossen
  • donnerstags     von 8.30 bis 12.30nd 14.00 bis 17.00 Uhr
  • freitags     von 8.30 bis 13.00 Uhr 

in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica, 2. OG, im Flur an der Informationswand, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Über Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Abteilung Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica vorgebracht werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. 

Porta Westfalica, den 21.02.2018
Der Bürgermeister
 

Bernd Hedtmann